Der vom Ostbeauftragten der Bundesregierung ausgerufene Wettbewerb soll Gestaltungswillen, Ideenreichtum und Engagement ostdeutscher Bürger*innen zum Wohle der Gemeinschaft würdigen sowie mit einem Preisgeld unterstützen. Antragsberechtigt sind Initiativen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in einer ostdeutschen Landgemeinde, Klein- oder Mittelstadt mit bis zu 50.000 Einwohnern.
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